Überschwemmung - Hochwasser - Feuchter Keller

Leider sind in einigen Landesteilen viele Keller „geflutet“ worden. Stark betroffen waren große Bereiche von NRW.

„Über Nordrhein-Westfalens sind am Sonntag zum Teil heftige Gewitter hinweggezogen. Vor allem im Ruhrgebiet waren die Feuerwehren mancherorts im Dauereinsatz…„Straßen sind überflutet, Keller vollgelaufen, Autos wurden weggespült“, sagte die Sprecherin. Insgesamt 240 Feuerwehrleute – auch aus Nachbargemeinden – seien mit den Aufräumarbeiten beschäftigt.“

Quelle: FAZ

Schnell Handeln und Schimmel vermeiden

Neben den Sofortmaßnahmen, dem Abpumpen der gefluteten Räume, ist dafür Sorge zu tragen, dass unmittelbar nach dem Abpumpen des Wassers die Estrichdämmebenen bei sogenannten „schwimmenden Estrichen“ unverzüglich im Unterdruckverfahren getrocknet werden. So wird ein möglicher Schimmelbefall vermieden.
Hier sollte nicht zu lange gewartet werden, denn die zu erwartenden hohen Temperaturen und die Feuchtigkeit begünstigen das Schimmelpilzwachstum.

Überschwemmte Keller sofort leer räumen

Entfernen sie alle Gegenstände aus den betroffenen Räumen, welche ein Schimmelpilzwachstum begünstigen können.
Dazu zählen alle Gegenstände aus organischen und zellstoffhaltigen Materialien, wie Möbel, Regale, Kartons, Akten etc.
Auch Tapeten sind von feuchten Wänden großflächig zu entfernen.

Sichbarer Schimmel?

Sollte bereits ein Schimmelbefall sichtbar aufgetreten sein, oder sich ein muffiger Geruch bemerkbar machen, fragen Sie einen Fachmann (Baubiologie Geiger) nach den notwendigen Maßnahmen.
Sichtbar mit Schimmel befallene Gegenstände sind vor der Entfernung mit einem chlorfreien Sporenvernichter zu behandeln und anschließend vor Ort zu verpacken und aus den Räumen zu entfernen. Bei einem umfangreichen Befall sind Fachfirmen hinzuzuziehen.

Bei Verdacht auf Schimmel sind vorsorglich durch einen Baubiologen Luftmessungen in den betreffenden und angrenzenden Räumen durchführen und diese entsprechend bewerten zu lassen.

Werden diese Räume notwendigerweise noch betreten und genutzt, so sind zum Schutze der Raumnutzer und zur Reduzierung der luftgetragenen Keime und Sporen entsprechende Luftfiltergeräte und Luftreiniger von einer Fachfirma (G.A.Luft) aufstellen zu lassen.

Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit einem Fachmann auf und klären Sie mir Ihrer Hausrat- und Gebäudeversicherung, ob und inwieweit die Schäden abgedeckt sind.