Deklarationspflicht für Emissionen aus Baustoffen kommt – vorerst für Dämmstoffe und Bodenbeläge
Mit der Veröffentlichung der DIN 16516 müssen Hersteller ab Februar 2019 Schadstoffwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) für in der EU-harmonisierte Produkte in ihren Zulassungsdokumenten angeben. Andere Produktgruppen folgen.
Emissionen aus Bauprodukten für den Innenausbau dürfen nicht dazu führen, dass die Innenraumluft in Gebäuden die Bewohner krank macht. Um eine den Mindestanforderungen entsprechende Innenraumluftqualität anstreben zu können, benötigen Planer zuverlässige Angaben zu den Emissionen aus allen verwendeten Bauprodukten.
Vermeidung von Schadstoffen in Innenräumen durch Verwendung ökologischer und emissionsarmer/freier Produkte
Durch die gezielte Verwendung emissionsarmer, bzw. emisionsfreier Produkte lassen sich unnötige Belastungen in Innenraum vermeiden.
Kontrolle der Raumluft auf flüchtige organischen Verbindungen (VOC) vor dem Einzug in Haus oder Wohnung
Durch gezielte Luftanalysen in der Raumluft kann geklärt werden, ob und inwieweit lösemittelfreie Baustoffe verwendet wurden. Dies sollte immer vorgenommen werden, wenn die verwendeten Baustoffe nicht eindeutig hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe deklariert sind oder nicht bekannt ist, welche Produkte verwendet wurden.
Bei bereits länger auftretenden Gerüchen und oder Befindlichkeitsstörungen der Raum- oder Hausnutzer, können gezielte Raumluftmessungen Aufschluss über mögliche Belastungen aufzeigen.
Umweltbundesamt
Baubiologie Geiger